31. Dezember 2018

Aktuelle Themen rund um die Immobilienbranche

Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,
zum Jahreswechsel bedanken wir uns bei Ihnen für ein spannendes und erfolgreiches gemeinsames Jahr!

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes und fröhliches Jahr 2019.

Das Leben gleicht einer Reise, Silvester einem Meilenstein.
[Theodor Fontane]

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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